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Unterhalt für Männer? Wie viel Gleichberechtigung herrscht in unserem Familienrecht?

Februar 24, 2019

Unterhalt

Das Familienrecht regelt, wer bei einer Trennung und Scheidung das Sorgerecht für die Kinder bekommt und wer wie viel Unterhalt an den Ex-Partner zu zahlen hat. Meistens sind es die Frauen, die sowohl das Sorgerecht als auch Unterhaltszahlungen erhalten. Doch wie entscheidet das Gericht, wenn ein Mann sich viele Jahre um die Kinder gekümmert hat, währen die Frau mit ihrer Firma zur Multimillionärin wurde? Siehe es in diesem Video und lies meinen Beitrag dazu, in dem ich die Regeln zu den Unterhaltszahlungen in Deutschland, der Schweiz und Österreich erkläre.

Stelle Dir bitte folgende Situation vor:

Ein Ehepaar lässt sich scheiden. Zuvor hat die Frau sich elf Jahre lang um die Erziehung und Pflege der gemeinsamen Kinder gekümmert, während der Mann mit seinem Unternehmen Millionenbeträge abkassierte. Bei der Scheidung geht die Frau leer aus. Weder darf sie ihre Kinder behalten, weil ihr Ex-Mann das Sorgerecht bekommt, noch erhält sie Unterhalt von ihrem reichen Ex-Mann. Selbst ihre Krebserkrankung spielt bei dem Urteil keine Rolle.

Ungerecht und unvorstellbar? Genauso ist es aber passiert, jedoch mit vertauschten Rollen. In der Schweiz hat ein 57jähriger, krebskranker Mann vor Gericht sowohl das Sorgerecht an seine Ex-Frau verloren als auch seinen Antrag auf Unterhaltszahlungen – und das, obwohl er seit 2008 nicht gearbeitet und stattdessen die gemeinsamen Kinder erzogen und gepflegt hat.

Die Frau ist aber während der Ehe mit ihrem Unternehmen an die Börse gegangen und wurde Multimillionärin.

Wer bekommt Unterhalt nach dem Gesetz?

Die obere Geschichte wurde in der Schweizer Zeitung 20 Minuten veröffentlicht. Für den Artikel „Millionärin muss Ex-Mann keinen Unterhalt zahlen“ wurde der Anwalt Rolf Schweiger befragt, den das Urteil überraschte:

„Auch als Frau ist man nach einer Scheidung unterhaltspflichtig … Da der Mann nicht arbeitet, krank geworden ist und lange für die Kinder zuständig war, könnte er Anrecht auf Unterhalt haben.“

Ich bin kein Anwalt und darum sind die folgenden Angaben ohne Gewähr vor Richtigkeit und Vollständigkeit.

Als Männer Coach bekomme ich sehr viele Geschichten von meinen Klienten erzählt, die bei ihrer Scheidung sehr viel Geld an ihre Ex-Frauen verloren hatten.

Warum steht Frauen oft Unterhalt vom Ex-Mann zu? Der Ehegatte, der ein höheres Einkommen hat, muss dem anderen Ehegatten Unterhalt zahlen. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen der beiden Eheleute. Da in den meisten Ehen der Mann mehr verdient als die Frau, muss der Mann bei der Trennung Unterhalt an die Frau zahlen.

Unterhalt ist aber nicht gleich Unterhalt. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Unterhalt, den ein Ehegatte in der Zeit ab der Trennung bis zur Scheidung zu zahlen hat und dem Unterhalt, den man auch nach der Scheidung zahlen muss. Zudem gibt es auch in den deutschsprachigen Ländern Deutschland, Schweiz und Österreich Unterschiede. Ich habe für Euch etwas zum Thema Unterhalt recherchiert.

Trennungsunterhalt in Deutschland

Der Trennungsunterhalt muss in jedem Fall von demjenigen bezahlt werden, der mehr Geld verdient, und zwar von dem Zeitpunkt der Trennung bis zur Scheidung. In Deutschland gilt zur Berechnung des Trennungsunterhalts der sogenannte Halbteilungsgrundsatz. Dieser bedeutet, dass die Gehälter beider Ex-Ehepartner zusammengezählt und durch zwei geteilt werden.

Bekommt der Mann zum Beispiel 3000 Euro Netto und die Frau 2000 Euro, haben sie gemeinsam 5000 Euro. Bei der Trennung stehen beiden 2500 Euro zu. Das heißt, dass der Mann noch 500 Euro Unterhalt an seine getrennt lebende Frau zahlen muss. Quelle: scheidung-online.de: Trennungsunterhalt.

Trennungsunterhalt in der Schweiz

Auch in der Schweiz sollen beide Gatten nach der Trennung ihren bisherigen Alltag weiterleben können, und jeder Gatte muss finanziell zum Unterhalt des anderen beitragen. Dazu werden für jeden Ehegatten die fixen Nebenkosten berechnet und der Überschuss zur Hälfte zwischen den Ehegatten aufgeteilt (Quelle: onlinescheidung.ch: Wie wird der Unterhalt berechnet?).

Dabei kann von dieser Regel abgewichen werden und zum Beispiel die Person, die sich um die Kinder kümmert oder aufgrund einer Krankheit nicht oder weniger arbeitet, begünstigt werden.

Trennungsunterhalt in Österreich

In Österreich gestaltet sich die Frage um die Unterhaltszahlungen an einen Ehegatten komplizierter. Denn hier spielt es bei der gerichtlichen Entscheidung eine Rolle, wer Schuld an der Trennung trägt.

Sind beide Partner schuld an der Trennung, erhält ein Ehepartner nur dann Unterhalt, wenn er oder sie nicht für sich selbst sorgen können. Grund dazu kann zum Beispiel die Kindererziehung sein.

Verschuldet aber der Ehepartner die Trennung zum Beispiel, weil er oder sie aus dem gemeinsamen Haushalt auszieht und mit einem anderen Menschen zusammenzieht, steht dieser Person kein Unterhalt zu und je nach finanzieller Lage muss er oder sie Unterhalt an den Ehepartner zahlen.

Es gilt die Regel: Wer an der Trennung schuld ist, zahlt an den anderen, wenn dieser sich nicht allein unterhalten kann.

Verdient der Unterhaltsberechtigte nichts, stehen ihm / ihr ein Drittel des Nettoeinkommens des Expartners zu. Wenn beide arbeiten, stehen dem Unterhaltsberechtigten 40 Prozent des Gesamteinkommens zu. Quelle: scheidungsinfo.at: Unterhalt und Unterhaltszahlungen an Ehepartner und Kinder in Österreich.

Unterhalt nach der Scheidung in Deutschland

Wer glaubt, nach der Scheidung keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen, könnte eine böse Überraschung erleben. Nicht selten höre ich von Männern, die auch nach der Scheidung Alimente an ihre Ex-Frauen zahlen müssen.

Der Grund liegt daran, dass bei vielen Scheidungen den Frauen ehebedingte Nachteile zugesprochen werden. Wenn sie zum Beispiel ihre Berufstätigkeit ganz oder teilweise einstellen, um sich um die Kinder oder andere Familienangehörige zu kümmern, haben Frauen auch nach der Scheidung einen Unterhaltsanspruch.

Auch ohne Kinder kann ein ehelicher Nachteil bestehen, wenn zum Beispiel die Frau für ihren Mann den Wohnort gewechselt hat und im neuen Wohnort keine Arbeit in ihrem Berufsfeld finden konnte.

„Würde der weniger verdienende Ehegatte ohne die Ehe und ohne die evtl. vorhandenen Kinder heute ein besseres Einkommen haben als er tatsächlich aktuell erzielen kann, so hat er einen Unterhaltsanspruch gegen den besser verdienenden Ehegatten“ 

(Quelle: scheidung-online.de: Unterhalt nach Scheidung).

Unterhalt nach der Scheidung in der Schweiz

In der Schweiz steht einem geschiedenen Menschen dann Unterhalt zu, wenn er nicht in der Lage ist, für sich selbst aufzukommen. Richtmaß ist der Lebensstandard während der Ehe. Wer erwerbstätig ist, erhält in der Regel keinen Unterhalt oder eventuell einen Aufbesserungsunterhalt.

Ein Grund für Unterhaltszahlungen kann sein, wenn ein Ex-Partner für die Betreuung der Kinder verantwortlich ist und somit nicht arbeiten kann.

Auch die berufliche Ausbildung und die Erwerbsaussichten der Ehegatten sowie der mutmaßliche Aufwand für die berufliche Eingliederung der anspruchsberechtigen Person spielt eine Rolle bei der gerichtlichen Entscheidung, ob und wie viel Unterhalt jemand bekommt. 

Ein weiterer Grund kann ein schlechter Gesundheitszustand sein, der die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit behindert.

Auch objektive Umstände wie eine schlechte Arbeitsmarktlage spielt eine Rolle.

Quelle: weka.ch: Nachehelicher Unterhalt: Alles zur Regelung der Beiträge nach der Scheidung.

Unterhalt nach der Scheidung in Österreich

In Österreich unterscheidet sich der Unterhalt nach der Scheidung nicht vom Unterhalt direkt nach der Trennung. Wichtig ist das Schuldurteil. Ob und wie viel Unterhalt man in Österreich bekommt, hängt zum einen von der finanziellen Situation beider Ehegatten ab und zum anderen von dem Grad der Schuld an der Beendigung der Ehe.

Quelle: familienrechtsinfo.at: Unterhalt und Unterhaltszahlung an den Ehegatten.

Fazit: Der Gynozentrismus im Eherecht

Das Beispiel des Urteils in der Schweiz, in dem ein krebskranker Mann keinen Unterhalt von seiner reichen Ex-Frau bekommt, ist wirklich schockierend. Ob nach schweizerischem, nach deutschem oder nach österreichischem Recht – eine Person in einer solchen Situation sollte Unterhalt bekommen. Aber das Gericht entschied einfach, dass der Mann in der Lage sei, seinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten. Deshalb gebe es keine Unterhaltszahlungen. Für Männer gibt es eben kein Mitgefühl.

Zum ersten frage ich mich, wie das möglich ist, wenn er an Krebs erkrankt ist, 57 Jahre Alt ist und seit 2008 nicht erwerbstätig war, weil er sich um die Kinder gekümmert hat? Die Chancen, eine angemessene Arbeit zu finden, sind wahrscheinlich sehr gering.

Zum zweiten stellt sich die Frage, ob das Gericht genauso entschieden hätte, wenn es sich um eine 57jährige, krebskranke Frau gehandelt hätte, die sich in den letzten 10 Jahren ausschließlich um ihre Kinder gekümmert hat, während ihr Mann mit seiner Firma zum Millionär wurde.

Weiterhin erstaunt, dass das Gericht auch das Sorgerecht an die Frau vergeben hat. Im Artikel stehen nur Spekulationen, keine genauen Gründe. Dann kommt jetzt auch eine Spekulation von mir. Könnte es sein, dass das Gericht so entschieden hat, weil dem Mann sonst auf jeden Fall Unterhaltszahlungen von der Ex-Frau zustehen würden?

Sehr erstaunlich ist auch, dass jemand, der mit einer Millionärin verheiratet war (sie hat die Millionen während der Ehe verdient) bei der Scheidung leer ausgeht. Laut dem Artikel bei 20 Minuten lebt er am Existenzminimum und wird von Bekannten und Freunden finanziell unterstützt.

Bei den meisten Ehen handelt es sich um eine Zugewinngemeinschaft. In der Schweiz heißt es Errungenschaftsbeteiligung. Das bedeutet, dass jeglicher finanzielle Gewinn, der während der Ehe entsteht, bei der Scheidung 50:50 geteilt wird. Nun kann es bei dem genannten Beispiel natürlich um eine Ehe mit Ehevertrag gehandelt haben, in dem jegliche Gewinne ihres Unternehmens als Eigengut geltend gemacht wurden.

Der Mann hat den Fall ans Obergericht gezogen, wo sowohl das Sorgerecht als der Unterhalt nochmals neu verhandelt werden.

Ich wünsche ihm dafür viel Glück.

Was kannst Du mir zu diesem Thema erzählen? Sicherlich kennst Du jemanden, der Ähnliches bei der Scheidung erlebt hat. Oder hast Du vielleicht selber schlechte Erfahrungen gemacht? Schreibe sie mir in die Kommentare.

Dein Maximilian

Über den Autor

Maximilian Pütz ist seit 2004 ein Mitbegründer der Deutschen „Pick-Up“ Szene. Er gilt als der bekannteste Vertreter der deutschen „Verführungsszene". Enter your text here...

  • Über viele Epochen war es sicherlich bedauerlicherweise so, dass Frauen überwiegend von den Männern unterdrückt wurden und weniger Rechte hatten als Männer. Gesetzlich verankerte Benachteiligungen von Frauen hatten auch hierzulande noch bis in die 70er Jahre Bestand.

    Angesichts der Geschichte würden wahrscheinlich sehr viele rachelüstige Feministinnen einer Idee zustimmen, in etwa wie „Jetzt sind die Frauen mal an der Reihe, sich über die Männer zu erheben.“
    Eine solche Entwicklung würde uns medial noch als gesellschaftlicher Fortschritt verkauft werden.

    Bei solchen Meldungen könnte man tatsächlich meinen, es liefe derzeit eine Kampagne, die eine Übervorteilung der Männer vorsieht. Wäre ein solcher Fall mit getauschten Rollen genau so abgelaufen, hätte es sicher eine riesige Empörungswelle gegeben.

    Wer hier argumentiert, man müsse den Frauen ja ob des alten Patriarchats in der heutigen Zeit durch entsprechende Bevorteilungen entschädigen, könnte genauso gut auch eine Art Sippenhaft befürworten.

    Denn die Frauen, die in der heutigen Zeit aufgewachsen sind, haben die Zeiten der Unterdrückung selber nie erleben müssen. Was soll denn ethisch positiv daran zu finden sein, wenn man an der Bürde der Vorfahren heute profitieren möchte.
    Genauso sollen demnach heute genau jene Männer für das damalige Patriarchat büßen, die selbigem ablehnend gegenüberstehen oder ggf. die Gleichberechtigung der Frauen sogar mit gefördert haben.

    Sollte man stattdessen nicht lieber mal einen Cut machen und das Individuum in den Mittelpunkt setzen, anstatt die Gesellschaft als getrennte Lager zwischen Männer und Frauen zu betrachten und zu verstehen ?!

    Und wenn man ernsthaft Gleichberechtigung möchte, dürften Behörden wie Gerichte auch nicht das Geschlecht einer Person als Kriterium für Entscheidungen heranziehen. In dieser Hinsicht dürfte sich die schweizer Verfassung nicht vom deutschen Grundgesetz so sonderlich unterscheiden.

  • Meine Frau und ich haben uns vor ca. 12 Jahren scheiden lassen.
    Die gemeinsame Tochter ist bei mir verblieben, die ersten 2 Jahre haben wir in der Schweiz gewohnt, danach sind wir (Meine Tochter und ich)nach Deutschland umgezogen.
    Weder das Gericht in der Schweiz noch in Deutschland hat Unterhaltsansprüche in irgendeiner Form durchgesetzt, obwohl genügend Urteile vorgelegen haben.
    Meine Ex-frau muss auch nicht Vollzeit arbeiten gehen, oder sich Arbeit suchen, obwohl sie keine Kinder bei sich hat oder in irgendeiner Form krank ist.
    Sie hat in den letzten 12 Jahren keinen Unterhalt bezahlt obwohl Jugendamt, Polizei, Gericht, in Deutschland und in der Schweiz involviert waren und noch sind.

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